Altersentlastungsbetrag: Berücksichtigung beim Verlustabzug
FG Köln vom 12.12.2018, 10 K 1730/17, nrkr., Revision: BFH Az. IX R 3/19
Inhalt
Bei der gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer ist ein Altersentlastungsbetrag verlusterhöhend zu berücksichtigen.