Finanzverwaltungs-Info

Dienstfahrrad: Anwendung der halbierten Bemessungsgrundlage auch auf Fahrräder

Gleichlautender Ländererlass vom 13.3.2019; UStAVermG vom 11.12.2018, BGBl. I 2018, 2338
Inhalt

Die Finanzverwaltung wendet die halbierte Bemessungsgrundlage bei Ermitt-lung des geldwerten Vorteils auch auf für Privatfahrten überlassene betriebliche (Elektro-)Fahrräder an.