Finanzgerichts-Info

Steuerbilanz: Möglichkeit des Verzichts auf den Ansatz eines ARAP in Fällen von geringer Bedeutung

FG Baden-Württemberg vom 2.3.2018, 5 K 548/17, EFG 2019, 415, nrkr.; Revision: BFH Az. X R 14/18
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In Fällen von geringer Bedeutung ist es dem Steuerpflichtigen erlaubt, auf den Ansatz eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens (ARAP) zu verzichten.