Kindergeld: Neben der Ausbildung ausgeübte Erwerbstätigkeit
BFH vom 11.12.2018, III R 26/18, BStBl. II 2019, 765; Rechtsprechungsaufhebung: FG Baden-Württemberg vom 16.1.2018, 6 K 3796/16, nrkr.
Inhalt
Bei einem volljährigen Kind ist nach Abschluss eines ersten Ausbildungsgangs danach abzugrenzen, ob bei Aufnahme einer Berufstätigkeit die weitere Ausbildung (1) im Rahmen einer mehraktigen einheitlichen Erstausbildung mit daneben ausgeübter Erwerbstätigkeit oder (2) eine berufsbegleitende Weiterbildung vorliegt.