Altersvorsorgevermögen: Todesfallbedingte Übertragung auf den anderen Ehegatten
BFH vom 15.1.2019, X R 11/18; Rechtsprechungsbestätigung: FG Berlin-Brandenburg vom 18.1.2018, 10 K 10046/17, EFG 2018, 1103, rkr.
Inhalt
Lässt sich der überlebende Ehegatte nach dem Tod des anderen Ehegatten dessen gefördertes Altersvorsorgevermögen auf einen eigenen Altersvorsorgevertrag übertragen, rückt er hinsichtlich der dem Vertrag des verstorbenen Ehegatten gutgeschriebenen Zulagen in die Position des Zulageberechtigten ein.