Finanzgerichts-Info Erste Tätigkeitsstätte eines Gerichtsvollziehers FG Baden-Württemberg vom 23.7.2018, 10 K 1935/17, EFG 2019, 530, nrkr.; Revision: BFH Az. VI R 35/18; RiFG Neu in „Anmerkung“, EFG 2019, 532 Inhalt Der Sitz des Amtsgerichts ist für einen Gerichtsvollzieher dessen erste Tätigkeitsstätte. Film ansehen? Jetzt abonnieren oder anmelden