Versorgungsbezüge: Zahlstellenverfahren auch für kleinere Zahlstellen
Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung [Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG] vom 6.5.2019, BGBl. I 2019, 646
Inhalt
Arbeitgeber/Zahlstellen mit weniger als 30 beitragspflichtigen Versor-gungsbezugsempfängern müssen die Sozialversicherungsbeiträge an die zuständige Krankenkasse abführen.