Rechtsprechungs-Info

Umsatzsteuerbefreiter Unterricht: Tangounterricht

BFH vom 24.1.2019, V R 66/17, BFH/NV 2019, 593; Rechtsprechungsaufhebung: FG Berlin-Brandenburg vom 8.11.2017, 5 K 5108/15, EFG 2018, 691, nrkr.
Inhalt

Die bei einem Tangotanzkurs erbrachten Leistungen sind nur umsatzsteuerfrei, wenn es der Kurs zumindest einzelnen Teilnehmern ermöglicht, die vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten durch Vertiefung und Fortentwicklung auch beruflich zu nutzen. Reine Freizeitgestaltung bleibt umsatzsteuerpflichtig.