Haushaltsnahe Dienstleistungen: Unterbringung eines Elternteils in einem Pflegeheim
BFH vom 3.4.2019, VI R 19/17, BStBl. II 2019, 445; Rechtsprechungsbestätigung: Hessisches FG vom 28.2.2017, 9 K 44/16, EFG 2017, 1349, rkr.
Inhalt
Die Einkommensteuerermäßigung für haushaltsnahe Pflegeleistungen kann nur von dem Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden, dem Aufwendungen wegen seiner eigenen Unterbringung in einem Heim oder zu seiner eigenen dauernden Pflege erwachsen.