Ausbildungskosten: Kürzung um Stipendiumsleistungen
FG Köln vom 15.11.2018, 1 K 1246/16, rkr.
Inhalt
Soweit Stipendiumszahlungen zur Bestreitung des allgemeinen Lebensunterhalts gezahlt werden, mindern diese nicht die Werbungskosten für eine Zweitausbildung.