Das LfSt Niedersachsen hat veröffentlicht, dass die Kosten für Champagner zum Geschäftsabschluss voll abzugsfähige Betriebsausgaben im Sinne der Aufmerksamkeiten sind.
Die Finanzverwaltung hat erstmals zu den Anwendungsregeln bei zu Unrecht ausgezahlter Energiepreispauschale Stellung genommen. (1) Arbeitgeber-Rückforderung und Arbeitnehmer-Rückzahlung werden vom Arbeitgeber schriftlich bestätigt (EPP-Rückzahlung).
Das BAG hat entschieden, dass ein auf Sonderzuwendungen beschränkter Freiwilligkeitsvorbehalt, so ausgelegt werden kann, dass er auch spätere Individualabreden über die Zahlung beispielsweise von (i) Urlaubs- und (ii) Weihnachtsgeld erfasst und somit den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt un
Das BMF hat weitere Anwendungsfragen zur Inflationsausgleichsprämie beantwortet: (1) Die Steuerbefreiung findet auf dauerhafte Lohnerhöhungen keine Anwendung, da der Sinn und Zweck der Regelung darin besteht, Sonderleistungen zu begünstigen.
Jetzt hat der BFH entschieden, dass die fehlende Insolvenzsicherung und das damit einhergehende Risiko des (Wert-)Verlusts eines vom Arbeitgeber nicht erfüllten Lohnanspruchs nicht zum Arbeitslohnzufluss führt.
Der BFH hat bei einem sonstigen Bezug in Form von Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto den Zufluss von Arbeitslohn abgelehnt, auch wenn die getroffene Vereinbarung zur Übertragung des Wertguthabens unwirksam sein sollte, aber diese unwirksame Vereinbarung tatsächlich durchgeführt wird.
Der BFH hat entschieden, dass nachträglich eingebaute unselbstständige Ausstattungsmerkmale durch den pauschalen Nutzungswert abgegolten und nicht getrennt bewertet werden.
Das BMF hat den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) veröffentlicht. Verschiedene Rechtsänderungen im Bereich der Gewinnermittlung sind geplant.
Jetzt hat das BMF den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) veröffentlicht.
Der BFH hat ergänzend entschieden, dass bei einem zweisitzigen „Handwerkerfahrzeug“ von einer Privatnutzung (1 %-Regelung) ausgegangen werden kann, wenn im Privatvermögen kein weiteres Kfz vorhanden ist.
Der BFH hat bestätigt, dass pauschale Betriebsausgaben finanzamtliche Billigkeitsregelungen darstellen und deshalb in den Anwendungsregeln finanzamtlich festgelegt werden können/sollen.
Jetzt hat der BFH den Vorsteuerabzug bei einer Betriebsveranstaltung im Pro-Kopf-Wert über 110 € abgelehnt und dabei die Kosten des äußeren Rahmens bei der „110 €-Freigrenze“ einbezogen.
Das Niedersächsische FG hat die Erforderlichkeit der Zeitraumbezogenheit der steuerbegünstigten Veräußerung eines gesamten Mitunternehmeranteils durch die sog. Verklammerungsrechtsprechung – im Sinne der finanzamtlichen Auffassung – bekräftigt.
Der EuGH hat entschieden, dass ein Pachtvertrag der neben der (i) Immobilie, die einem Geschäftsbetrieb dient, sowie für diesen Betrieb erforderlichen (ii) Sachanlagen und (iii) Inventargegenstände zum Vertragsgegenstand hat, eine einheitliche Leistung darstellen.
Bestehende Verlustvorträge können von Schwester-GmbHs durch entgeltliche Darlehensgewährung im Konzern genutzt werden. Beratung: Weder das abgeschaffte Abzinsungsgebot noch die Ablehnung einer verdeckten Einlage (vE) steht dieser Gestaltung „im Weg“.
Der BFH hat die Auffassung der Finanzverwaltung vertreten, dass (i) Umwandlungen und (ii) Einbringungen auf der Ebene des (1) übertragenden Rechtsträgers sowie des (2) übernehmenden Rechtsträgers (a) Veräußerungs- und (b) Anschaffungsvorgänge hinsichtlich des übertragenen Vermögens darstellen.
Der BFH hat ergänzend im Sinne einer Rechtsprechungsfortführung entschieden, dass auch die Berechnung der berücksichtigungsfähigen Außenhaftung eine nicht selbstständig anfechtbare Besteuerungsgrundlage darstellt.
Das FG Köln hat bestätigt, dass für Zwecke der Prüfung des Vorliegens einer vGA auf Gesellschaftsebene von einem für eine Privatnutzung eines dem Gesellschafter-Geschäftsführer zur Verfügung stehenden Betriebs-Pkw belastenden Anscheinsbeweis auszugehen ist.
Der BFH hat die Auslösung einer vGA bei einem unverzinslichen Gesellschafterverrechnungskonto bestätigt. Dabei ist die sog. Margenteilung, das heißt das Aufteilen der banküblichen Spanne zwischen Soll- und Habenzinsen anzuwenden.
Das Niedersächsische FG hat die Rückgängigmachung eines Vertrags aufgrund eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage wegen gravierender, nicht vorhergesehener Steuerfolgen erkannt.