Beratung

Firmenwagengestellung: Ansatz des richtigen Bruttolistenpreises

BMF-Schreiben vom 05.11.2021, IV C 6 – S 2177/19/10004; BMF-Schreiben vom 04.04.2018, IV C 5 – S 2334/18/10001

Inhalt

Die Einstiegshürde wird dem Bruttolistenpreis im Rahmen des Wachstumschancengesetzes eine Anhebung von bisher 60.000 € auf zukünftig 70.000 € beigemessen. Beratung: Entscheidend dabei ist, dass für die Anwendung der sog. Viertel-Prozentmethode (0,25 %-Regelung) der Bruttolis-tenpreis ohne Sonderausstattung entscheidend ist.