Der BFH hat ein Abgrenzungsurteil veröffentlicht: Für ein Hausnotrufsystem, dass im Notfall lediglich den Kontakt zu einer 24-Stunden-Servicezentrale herstellt, die soweit erforderlich Dritte verständigt, kann keine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.
Das FG Köln hat zwar die Entstehung eines Vermögenswerts in Form der Rückbauforderung erkannt, den Realisationszeitpunkt dieses Vermögenswertes allerdings als aufschiebend bedingt verschoben.
Der BFH hat ein einschränkendes Verständnis veröffentlicht: Enthält eine Pensionszusage einen Vorbehalt, ist die Bildung einer Pensionsrückstellung steuerrechtlich nur zulässig, wenn der Vorbehalt nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt ist.
Das BSG hat die Geringfügigkeitsgrenze ausgedehnt: Die Abgabepflicht entfällt, wenn zwar ein Auftrag oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze erteilt wird, dies aber der einzige Auftrag ist.
Der BFH hat ein einkommensteuerpflichtiges privates (Immobilien-)Veräußerungsgeschäft darin erkannt, dass ein in Vorjahren ausgezogener geschiedener Ehegatte seinen hälftigen Miteigentumsanteil im Rahmen einer Scheidungsfolgevereinbarung entgeltlich an seinen geschiedenen Ehegatten in der Haltefr
Eine Gartenanlage steht außerhalb eines einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhangs zu einer Bürofläche und ist somit – mangels betrieblicher Nutzung – außerhalb eines Betriebsaufgabegewinns steuerlos.
Der BFH hat hinsichtlich der ertragsteuerrechtlichen Beurteilung der Überlassung des kom-merzialisierbaren Teils des Namenrechts einer natürlichen Person drei Grundsätze entschieden: der kommerzialisierbare Teil des Namenrechts einer natürlichen Person stellt unabhängig davon, ob er zivilrechtlic
Der BFH hat eine Rechtsprechungsfortführung veröffentlicht: Die Erhöhung des Betriebsaufgabegewinns durch Wegfall betrieblicher Verbindlichkeiten als rückwirkendes Ereignis ist auch gegeben, wenn der Betrieb erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgegeben wurde.
Der VI. BFH-Senat hat den Abzug als außergewöhnliche Belastung für Aufwendungen für einen „behindertengerechten Umbau“ eines Gartens abgelehnt, weil es an der erforderlichen Zwangsläufigkeit fehlte.
Der BFH hat im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes entschieden, dass das maßgebliche „Jahr des Rentenbeginns “ das Jahr ist, in dem der Rentenanspruch entstanden ist.
Der BFH hat entschieden, dass Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag erst als einkommensteuerpflichtige Kapitaleinkünfte zu erfassen sind, wenn sie tatsächlich zur Auszahlung gelangen.
Der BFH hat sich wiederholt zu den Überlagerungsregeln von (i) Werbungskosten gegenüber (ii) Anschaffungskosten bei Zahlungen für den Verzicht auf ein Wohnungsrecht geäußert. Die Vermietungstätigkeit steht dabei im Vordergrund.
Der BFH hat entschieden, dass eine Berechnungsänderung des Zinslaufs unter Ansatz des besonderen Zinslaufs für „IAB-Hinzurechnungsgewinne“ nur auf Grundlage der allgemeinen Korrekturvorschriften in Betracht kommt.
Der BFH hat die IAB-Fortführung beim Anwachsungsmodell auf den letzten Gesellschafter einer zweigliedrigen Personengesellschaft bestätigt. Ist der IAB mangels Investition rückgängig zu machen, erfolgt die IAB-Hinzurechnung im Abzugsjahr bei der sich mittlerweile beendeten Personengesellschaft.
Der BFH hat die einschränkende Rechtsprechung hinsichtlich des Zusammenballungsprinzips bestätigt. Eine Auszahlung über drei Veranlagungszeiträume schließt eine Ausnahmeregelung prinzipiell von vornherein aus.
Das FG Nürnberg hat eine weitere teleologische Reduktion für die Grunderwerbsteuerbefreiung für Umstrukturierungen im Konzern bei einer Ausgliederung zur Aufnahme abgelehnt.
Der BFH hat für die Gesamtkaufpreisaufteilung die Schätzung anhand der Immobilienwertverordnung zugelassen. Die Wahl der Ermittlungsmethode – (i) Vergleichswertverfahren, (ii) Ertragswertverfahren oder (iii) Sachwertverfahren – ist nach der allgemeinen Verkehrsanschauung auszuwählen.
Das FG Berlin-Brandenburg hat zur Prüfung eines einheitlichen Beschäftigungsverhältnisses ebenfalls auf den personenbezogenen Arbeitgeberbegriff abgestellt.
Der BFH hat die Anwendung der Zuflußbesteuerung erweitert, auf den Fall, dass im Rahmen einer Betriebsaufgabe betriebliche einzelne Wirtschaftsgüter gegen wiederkehrende Bezüge veräußert werden.
Die Arbeitgeber stehen vor der Frage, (i) ob und (ii) wann sie gegenüber Arbeitnehmern Mitwirkungsobliegenheiten bei bisher unverbrauchtem Urlaub zum Ausdruck bringen, damit ggf. ein Verfall bzw. im weiteren Verlauf eine Verjährung eintreten kann.
Unter Erfüllung von drei Voraussetzungen ist eine Steuerbefreiung für Einnahme und Entnahmen aus dem Betrieb einer oder mehrerer Photovoltaikanlagen gesetzlich verankert worden.