Fehlender Leistungsaustausch: Kurtaxe für öffentlich zugängliche Kureinrichtungen
EuGH vom 13.07.2023, Gemeinde A, C-344/22, DStR 2023, 1651
Inhalt
Der EuGH hat entschieden, dass die Bereitstellung von Kureinrichtungen durch eine Gemeinde keine „Dienstleistung gegen Entgelt“ im Sinne der Mehrwertsteuersystemrichtlinie darstellt. Die Erhebung der Kurtaxe aufgrund kommunaler Satzung ist an den Aufenthalt im Gemeindegebiet geknüpft und nicht an den Empfang einer konkreten Leistung.