Rechtsprechungs-Info

Passiver Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP): „Bestimmte Zeit“ im Wege der Schätzung

BFH vom 26.07.2023, IV R 22/20, BStBl. II 2023, 1091; Rechtsprechungsbestätigung: FG Düsseldorf vom 14.07.2020, 10 K 2970/15 F, DStRE 2021, 452, rkr.

Inhalt

Der BFH hat die zulässige Schätzungsmethode „allgemein gültige Maßstäbe“ konkretisiert: Es fehlt daran, wenn die angewendeten Maßstäbe auf einer Gestaltungsentscheidung des Bilanzierenden beruhen, die geändert werden könnte.