Umsatzsteuerfreie Grundstücksvermietung: (Bloße) Überlassung der Sportanlage
BFH vom 31.08.2023, XI B 89/22; Rechtsprechungsbestätigung: Hessisches FG vom 09.08.2022, 1 K 506/20, rkr.
Inhalt
Der BFH hat die Vermietung von Sportanlagen nur dann ausnahmsweise umsatzsteuerfrei gestellt, wenn neben der bloßen Überlassung der Sportanlagen und ggf. von Betriebsvorrichtungen keine weiteren Leistungen ausgeführt werden.