Der BFH hat erstmalig zu den Regeln der (1) „Inanspruchnahme“ und zu (2) „Rechnungsinhalten“, (3) „Bankkonteneinzahlung“ und (4) „wirtschaftliche Belastung“ bei (i) haushaltsnahen Dienstleistungen und (ii) haushaltsnahen Handwerkerleistungen Stellung genommen.
Der BFH hat die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen auch dann bestätigt, wenn eine (a) unentgeltliche Nutzungsüberlassung der Räumlichkeiten oder eine (b) Verpflichtungszusage gegenüber einem Dritten zur Tragung der Aufwendungen vereinbart worden ist.
Der BFH hat entschieden, dass vor Einführung der Steuergesetzänderung ab dem Vz. 2024 ausländische Zinserträge dem Abgeltungssteuersatz beim Darlehensgeber ausnahmslos unterliegen, wenn eine mindestens 10%ige Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft gegeben ist.
Der BFH hat eine Rechtsprechungsänderung veröffentlicht: Neben dem Vorerben kann auch der Nacherbe den Pauschbetrag für Erbfallkosten in Anspruch nehmen. Der Abzug des Pauschbetrags setzt nicht den Nachweis voraus, dass zumindest dem Grunde nach tatsächlich Kosten angefallen sind.
Der BFH hat entschieden, dass das Verlustverrechnungsverbot bei steuerlicher Rückwirkung einer Umwandlung bzw. Einbringung immer beachtens- und anwendungspflichtig ist.
Der BFH hat klargestellt, dass die wirtschaftliche Eingliederung nicht nur aufgrund unmittelbarer Beziehungen zum Organträger bestehen kann, sondern auch mittelbar gegeben sein kann: beispielsweise könnte sie auch auf der Verflechtung zwischen Unternehmensbereichen verschiedener Organgesellschaft
Der BFH hat erstmalig entschieden, dass die erweiterte Gewerbesteuerkürzung abzulehnen ist, wenn eine Komplementär-GmbH ohne Vermögensbeteiligung an einer grundbesitzenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft beteiligt ist und dabei eine Haftungsvergütung erhält.
Die Energiepreispauschale wurde – in der Regel – im September 2022 umgesetzt. Es ist zu unterscheiden zwischen: (1) Die 300 €-Energiepreispauschale für Arbeitnehmer, die durch den Arbeitgeber unter Lohnsteuerabzug ohne Sozialabgaben ausbezahlt wird.
Der BFH hat ergänzend erklärt, dass steuerpflichtige Ersatzleistungen in vollem Umfang unberücksichtigt bei der Vorteilsanrechnung hinsichtlich außergewöhnlicher Belastungen bleiben.
Die OFD Frankfurt hat weitere Klarstellungen und Abgrenzungen veröffentlicht. „Software“ im Sinne der wirtschaftlichen, typisierenden einjährigen Nutzungsdauer ist die Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und -verarbeitung.
Der BFH hat die Vorsteuerabzugsregeln für Eingangsleistungen einer Holdinggesellschaft definiert. Dabei lehnt der BFH das sog. Holding-Vorschaltmodell ab.
Der BFH hat in einer Abgrenzungsentscheidung entschieden, dass die entgeltliche Reinigungsleistung in einer fremden Immobilie gegen das zu erfüllende Ausschließlichkeitsgebot verstößt.
Der BFH hat erstmalig entschieden, dass Ansprüche auf bereits aufgelaufene Zinsen, sog. Kompensationszahlungen aus Darlehensgeschäften – hier: Verzicht auf die Vereinbarung von Kompensationszahlungen an die Tochtergesellschaft – eine verdeckte Einlage darstellen.
Der BFH hat erläutert, dass negative Einkünfte, die zurückgetragen worden sind, zeitlich nicht mehr dem Entstehungsjahr, sondern dem Rücktragsjahr zuzuordnen sind. Deshalb erfolgt eine Hinzurechnung beim Gesamtbetrag der Einkünfte.
Der BFH hat entschieden, dass die vom Arbeitnehmer für seine Garage getragene AfA den geldwerten Vorteil aus der Überlassung eines betrieblichen Pkw zur außerdienstlichen Nutzung nicht mindert, wenn keine rechtliche Verpflichtung des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber besteht, diesen Betr
Der BFH hat anwendungsorientiert festgestellt, dass ein Tätigwerden innerhalb verschiedener ortsfester betrieblicher Einrichtungen des Arbeitgebers bzw. eines vom Arbeitgeber bestimmter Dritter einem Tätigwerden im weiträumigen Tätigkeitsgebiet entgegensteht.