Gewerbesteuerlosigkeit: Gefärbte Personengesellschaft kein Gewerbesteuersubjekt
BFH vom 05.09.2023, IV R 24/20; Rechtsprechungsbestätigung: FG Köln vom 26.06.2020, 4 K 3437/11, EFG 2021, 857, rkr.
Inhalt
Der BFH hat in einem weiteren Verfahren die bisherige Rechtsauffassung bestätigt. Ein gewerblich gefärbtes Unternehmen ist nicht ein der Gewerbesteuer unterliegender Gewerbebetrieb.