Photovoltaikanlage: Abgrenzung von begünstigten gegenüber unbegünstigten Photovoltaikanlagen
BMF-Schreiben vom 17.07.2023, IV C 6 – S 2121/23/10001, BStBl. I 2023, 1494
Inhalt
Die Finanzverwaltung erklärt in welchen beispielhaften „Anwendungsfällen“ eine (i) begünstigte gegenüber einer (ii) unbegünstigten Photovoltaikanlage vorliegt. Entscheidend ist dabei die Anzahl der PV-Anlagen, die sich anhand der Anzahl vorhandener Einspeisezähler bestimmen lässt.