Rechtsprechungs-Info

Stehengelassene Gesellschafterdarlehen: Steuerliche Auswirkungen nach gesetzlicher Regelung der nachträglichen Anschaffungskosten

BFH vom 18.07.2023, IX R 21/21, BStBl. II 2024, 169; Rechtsprechungsbestätigung: FG Berlin-Brandenburg vom 04.06.2021, 5 K 5188/19, EFG 2022, 160, rkr.

Inhalt

Der BFH hat entschieden, dass ein „in der Krise stehengelassenes (Gesellschafter-)Darlehen“ im Anwendungsbereich der gesetzlichen Regelung von nachträglichen Anschaffungskosten auf eine GmbH-Beteiligung  im Zeitpunkt des Kriseneintritts mit dem bestehenden Teilwert zu bewerten ist. Ist dabei der Darlehensverlust (Wertverlust) vor dem 31.12.2008 eingetreten, liegt dieser Vermögensverfall außerhalb der steuerrechtlichen Sphäre.