Beratung

PersGes-Einbringung: Vermeidung einer Steuerfalle bei Immobilien (Beendigung der Betriebsaufspaltung)

BMF-Schreiben [UmwStAE] vom 11.11.2011, IV C 2 - S 1978b/08/10001, BStBl. I 2011, 1314; BMF-Schreiben vom 05.10.2000, IV C 3 - S 2256 -263/00, BStBl. I 2000, 1383

Inhalt

Seit Einführung des UmwStG und dessen Buchwert-Einbringung für Personengesellschaften wird die Übertragung von Wirtschaftsgütern und Betriebsschulden steuerneutral gegen Gewährung von Gesellschaftsrecht, d. h. Wertgutschrift, auf den mit Gesellschaftsrechten ausgestattetem Kapitalkonto I (Festkapital) praktiziert. Diese Buchwert-Einbringung löst selbst keine Behaltensfrist aus.
Gleichzeitig gilt die Besteuerungsregel, dass die Veräußerung eines Grundstücks aus einem Betriebsvermögen nachträglich als privates Veräußerungsgeschäft gilt, wenn bei einer Personengesellschaft ein Grundstück im Rahmen der Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten übertragen wird.