Einzelwirtschaftsgutübertragung: Teilentgeltlichkeit als Sonderbetriebsvermögensgewinn
BFH vom 03.08.2022, IV R 16/19; Rechtsprechungsaufhebung: FG Berlin-Brandenburg vom 10.04.2019, 11 K 11258/13, nrkr.
Inhalt
Der BFH hat entschieden, dass bei einer Übertragung eines GmbH-Anteil-Anwartschaftsrechts gegen Entgelt, d. h. Schuldübernahmeerklärung, ein Sonderbetriebsgewinn entstehen kann.