Rechtsprechungs-Info

Kapitaleinkünfte: Zurückgezahlte Erstattungszinsen als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen

BFH vom 01.08.2023, VIII R 8/21, BStBl. II 2023, 1043; Rechtsprechungsbestätigung: FG Münster vom 13.03.2020, 14 K 2712/16 E, F, DStRE 2021, 1109, rkr.

Inhalt

Der BFH hat bestätigt, dass die Rückzahlung von Erstattungszinsen zu negativen Einnahmen aus Kapitalvermögen führen kann.