Rechtsprechungs-Info

Betriebliche Altersversorgung (bAV): Kapitalauszahlungswahlrecht verhindert ermäßigten Einkommensteuertarif

BFH vom 30.10.2025, X R 28/23; Rechtsprechungsbestätigung: Thüringer FG vom 13.12.2023, 4 K 294/20, EFG 2024, 1916, rkr.

Inhalt

Der BFH hat ergänzend erklärt, dass Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung, die auf der Ausübung eines freien Kapitalwahlrechts des Steuerpflichtigen beruhen, nicht als „außerordentliche Einkünfte“ der Einkommensteuertarifermäßigung als Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten unterliegen (Rechtsprechungsanschluss).