Handels-/Steuerbilanz: Rückstellungsbildung im Zusammenhang mit einem Vorruhestandsmodell
BFH vom 05.02.2026, IV R 11/24; Rechtsprechungsbestätigung: FG Düsseldorf vom 24.05.2024, 3 K 2044/18 F, rkr.
Inhalt
Der BFH hat erklärt: Die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten kommt auch in Betracht, für die Aufwendungen für die Arbeitnehmer, mit denen das Unternehmen am betreffenden Bilanzstichtag zwar noch keine gesonderte Freistellungsvereinbarung getroffen hat und die sich noch nicht in der Freistellungsphase befunden haben, die - nach dem Anstellungsvertrag - aber bereits einen entsprechenden Anspruch auf (a) Freistellungsphase und auf eine (b) Freistellungsvergütung haben.