Freiwilligkeitsvorbehalt: Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen
BAG vom 25.01.2023, 10 AZR 109/22, DB 2023, 1484
Inhalt
Das BAG hat entschieden, dass ein auf Sonderzuwendungen beschränkter Freiwilligkeitsvorbehalt, so ausgelegt werden kann, dass er auch spätere Individualabreden über die Zahlung beispielsweise von (i) Urlaubs- und (ii) Weihnachtsgeld erfasst und somit den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt und unwirksam ist.