LfSt Niedersachsen, Verfügung vom 06.07.2023, S 2145-St 226-2108, BC 2023, 407
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Das LfSt Niedersachsen hat veröffentlicht, dass die Kosten für Champagner zum Geschäftsabschluss voll abzugsfähige Betriebsausgaben im Sinne der Aufmerksamkeiten sind.