Finanzverwaltungs-Info

Inflationsausgleichsprämie: Aktualisierung des FAQ zur Inflationsausgleichsprämie (IAP)

BMF vom 24.05.2023, FAQ zur Inflationsausgleichsprämie 

Inhalt

Das BMF hat weitere Anwendungsfragen zur Inflationsausgleichsprämie beantwortet: (1) Die Steuerbefreiung findet auf dauerhafte Lohnerhöhungen keine Anwendung, da der Sinn und Zweck der Regelung darin besteht, Sonderleistungen zu begünstigen.  (2) Die Steuerbefreiung gilt auch für mehrere (Teil-)Leistungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Begünstigungszeitraum gewährt.