BFH vom 31.05.2023, X B 111/22; Rechtsprechungsbestätigung: FG Mecklenburg-Vorpommern vom 02.09.2022, 3 K 154/18, rkr.
Inhalt
Der BFH hat ergänzend entschieden, dass bei einem zweisitzigen „Handwerkerfahrzeug“ von einer Privatnutzung (1 %-Regelung) ausgegangen werden kann, wenn im Privatvermögen kein weiteres Kfz vorhanden ist.