Gesetzesänderungen

Steuerbefreiung: Neue Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesundheitsfördermaßnahmen (500 €-Freibetrag)

Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (UStAVermG) vom 11.12.2018, BGBl. I 2018, 2338
Inhalt

Der 500 €-Freibetrag für Gesundheitsförderungsmaßnahmen wird an die krankenkassenrechtlichen einheitlichen Zertifizierungsverfahren angepasst.