Rechtsprechungs-Info

Anschaffungsnahe Herstellungskosten: Unvermutete, bekannte wie unbekannte Aufwendungen für Renovierungsmaßnahmen berücksichtigungspflichtig innerhalb der 15 Prozent-Grenze

BFH vom 13.3.2018, IX R 41/17, BStBl. II 2018, 533; Rechtsprechungsbestätigung: Niedersächsisches FG vom 26.9.2017, 12 K 113/16, rkr.
Inhalt

Der BFH hat die bei der Überprüfung der sog. 15 %-Grenze einzubeziehen-den Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen weiter abgegrenzt. Unvermutete Renovierungsmaßnahmen aufgrund langjährigem vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache als auch verdeckte Mängel sind zu berücksichtigen.

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