Anschaffungsnahe Herstellungskosten: Unvermutete, bekannte wie unbekannte Aufwendungen für Renovierungsmaßnahmen berücksichtigungspflichtig innerhalb der 15 Prozent-Grenze
BFH vom 13.3.2018, IX R 41/17, BStBl. II 2018, 533; Rechtsprechungsbestätigung: Niedersächsisches FG vom 26.9.2017, 12 K 113/16, rkr.
Inhalt
Der BFH hat die bei der Überprüfung der sog. 15 %-Grenze einzubeziehen-den Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen weiter abgegrenzt. Unvermutete Renovierungsmaßnahmen aufgrund langjährigem vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache als auch verdeckte Mängel sind zu berücksichtigen.