Gesetzesänderungen

Online-Handel: Besondere Pflichten für Betreiber eines elektronischen Markplatzes

Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11.12.2018, BGBl. 2018, 2338
Inhalt

Eine bedeutsame umsatzsteuerrechtliche Änderung besteht darin, dass die Betreiber eines elektronischen Marktplatzes verpflichtet werden, (1) Namen, (2) Anschrift und (3) weitere Daten von Unternehmern aufzuzeichnen, die den Marktplatz für Umsätze nutzen.