Eine verspätete Feststellung des Jahresabschlusses führt auch im Falle eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers nicht per se zu einer Vorverlegung des Zuflusses einer Tantieme auf den Zeitpunkt, zu dem die Fälligkeit bei fristgerechter Auf
Eine als Nachweis haushaltsnaher Dienstleistungen anzuerkennende Jahresabrechnung erfordert, dass die auf den einzelnen Wohnungseigentümer und Mieter entfallenden Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen sowie für Handwerkerleistungen gesondert au
Die formelle Voraussetzung der unbaren Bezahlung auf das Bankkonto des Leistungsempfängers ist nicht erfüllt, wenn die leistende GmbH ihrem alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer die Weiterbelastung in Form der Buchung auf dem Gesellschafterverrechnungskonto einste
Die Finanzverwaltung hat zum Wechsel heraus aus der (i) Niedrigsteuerphase hinein in die (ii) Normalsteuerphase ein weiteres Anwendungsschreiben veröffentlicht.
Die Finanzverwaltung hat die Anwendungsregeln für die (i) Voraus- und (ii) Anzahlungsrechnungen für den Wechsel „heraus aus der Niedrigsteuerphase“ und „hinein in die Normalsteuerphase“ veröffentlicht.
Die Finanzverwaltung hat in dem Anwendungsschreiben zum Wechsel „heraus aus der Niedrigsteuerphase“ und „hinein in die Normalsteuerphase“ für die Erstattung von Pfandbeträgen – aus Vereinfachungsgründen – Regelungen veröffentlicht.
Die Finanzverwaltung hat die Anwendungsregeln für die (i) Gewährung von Jahresboni und die (ii) Gewährung von Herstellerrabatten bei der Abgabe pharmazeutischer Produkte bei dem Wechsel „hinaus aus der Niedrigsteuerphase“ und „hinein in die Normalsteuerphase“ veröffentlicht.
Die Finanzverwaltung hat Vereinfachungsregelungen für die Strom-, Gas-, Wasser-, Kälte- und Wärmelieferungen sowie von Abwasserbeseitigung beim Wechsel von „hinaus aus der Niedrigsteuerphase“ und „hinein in die Normalsteuerphase“ veröffentlicht.
Die Finanzverwaltung stellt in dem Anwendungsschreiben klar, dass die Anwendung des zutreffenden Umsatzsteuersatzes sich nach dem Zeitpunkt der Ausführung der jeweiligen Hauptleistung richtet.
Die Finanzverwaltung hat sich zum Wechsel des Umsatzsteuersatzes hinsichtlich der Besteuerung von Personenbeförderungen im Schienenbahnverkehr, im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen geäußert.
Die Finanzverwaltung hat den anzuwendenden Umsatzsteuersatz bei der Gesamtmargenbildung für den Wechsel von „heraus aus der Niedrigsteuerphase“ und „hinein in die Normalsteuerphase“ festgelegt.
Die Finanzverwaltung hat hinsichtlich der Besteuerung mit der Gesamtmarge Stellung genommen, wie der Umsatzsteuersatz beim Wechsel „heraus aus der Niedrigsteuerphase“ und „hinein in die Normalsteuerphase“ bestimmt wird
Die Finanzverwaltung hat sich sowohl zu (i) digitalen als auch zu (ii) analogen Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements hinsichtlich des Wechsels des Umsatzsteuersatzes geäußert.
Die Finanzverwaltung äußert sich zur Besteuerung der Leistungen eines Insolvenzverwalters beim Wechsel des Umsatzsteuersatzes „heraus aus der Niedrigsteuerphase“ und „hinein in die Normalsteuerphase“.
Die Finanzverwaltung hat sich erstmalig zu dem Thema „Wiederkehrende Leistungen“ in dem Anwendungsschreiben zur Umstellung des Umsatzsteuersatzes geäußert.
Die Finanzverwaltung hat sich bezüglich der Umstellung des Umsatzsteuersatzes zur Besteuerung der Umsätze im Gastgewerbe im Anwendungsschreiben geäußert.