Gesetzesänderungen

Lohnsteuerpauschalierung: Freifahrtberechtigungen für Soldatinnen und Soldaten

Jahressteuergesetz 2020 [JStG 2020] vom 21.12.2020, BGBl. I 2020, 3096
Inhalt

Die Freifahrtberechtigungen für Soldatinnen und Soldaten können nunmehr auch mit 25 % Lohnsteuer vom Arbeitgeber lohnsteuerpauschaliert werden.