Gesetzesänderungen Lohnsteuerpauschalierung: Freifahrtberechtigungen für Soldatinnen und Soldaten Jahressteuergesetz 2020 [JStG 2020] vom 21.12.2020, BGBl. I 2020, 3096 Inhalt Die Freifahrtberechtigungen für Soldatinnen und Soldaten können nunmehr auch mit 25 % Lohnsteuer vom Arbeitgeber lohnsteuerpauschaliert werden. Film ansehen? Jetzt abonnieren oder anmelden