„Corona-Krise“: (Weitere) steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus
BMF-Schreiben vom 22.12.2020, IV A 3 - S 0336/20/10001
Inhalt
Die Finanzverwaltung hat weitere Sonderregelungen, d. h. angemessene Verlängerungen der steuerlichen Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten als Auswirkungen der sog. Corona-Krise, veröffentlicht.