Gesetzesänderungen

Örtliche Zuständigkeit in Wegzugsfällen

Jahressteuergesetz 2020 [JStG 2020] vom 21.12.2020, BGBl. I 2020, 3096
Inhalt

Die örtliche Zuständigkeit der Finanzämter für die Besteuerung von natürlichen Personen hinsichtlich des Einkommens und Vermögens richtet sich nach dem sog. Wohnsitzfinanzamt.