Versorgungsleistungen: Pflicht zur Angabe der Empfänger-Identifikationsnummer
Jahressteuergesetz 2021 [JStG 2020] vom 21.12.2020, BGBl. I 2020, 3096
Inhalt
Voraussetzung für den Abzug der Aufwendungen, die den Charakter der Versorgungsleistungen erfüllen, ist die Angabe der erteilten Identifikationsnummer des Empfängers in der Steuererklärung des Leistenden.