Finanzverwaltungs-Info Anwendungsschreiben: Vorübergehende Verlängerung der Reinvestitionsfristen (Ersatzbeschaffungsrücklage) BMF-Schreiben vom 13.01.2021, IV C 6 S 2138/19/10002 Inhalt Die sog. Ersatzbeschaffungsrücklage hat grundsätzlich eine Reinvestitionsfrist von einem Jahr. Film ansehen? Jetzt abonnieren oder anmelden