Finanzverwaltungs-Info

Anwendungsschreiben: Vorübergehende Verlängerung der Reinvestitionsfristen (Ersatzbeschaffungsrücklage)

BMF-Schreiben vom 13.01.2021, IV C 6 S 2138/19/10002
Inhalt

Die sog. Ersatzbeschaffungsrücklage hat grundsätzlich eine Reinvestitionsfrist von einem Jahr.