Jahressteuergesetz 2020 [JStG 2020] vom 21.12.2020, BGBl. I 2020, 3096
Inhalt
Das Feststellungsverfahren für Verwaltungsvermögen, Finanzmittel und Schulden wird ausgeweitet, indem zukünftig auch Werte des Betriebsvermögens einer ausländischen Betriebsstätte gesondert festzustellen sind.