Verlängerung des steuer- und sozialversicherungsbefreiten Arbeitgeber-Kurzarbeitergeld-Zuschusses (AG-Kug-Zuschuss)
Jahressteuergesetz 2020 [JStG 2020] vom 21.12.2020, BGBl. I 2020, 3096
Inhalt
Bisher ist ein steuer- und sozialversicherungsbefreiter Arbeitgeber-Zuschuss zum Kurzarbeitergeld für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 29.02.2020 beginnen und vor dem 01.01.2021 enden, möglich. Dieser Zeitraum wird nunmehr auf Lohnzahlungszeiträume vor dem 01.01.2022 verlängert.