Rechtsprechungs-Info

Nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeit: Einkommensteuerbefreiung als Aufsichtsrat einer kommunalen GmbH

BFH vom 08.05.2024, VIII R 9/21; Rechtsprechungsbestätigung: FG Berlin-Brandenburg vom 12.11.2020, 9 K 9167/17, rkr.

Inhalt

Der BFH hat die Anwendungsregel konkretisiert. (1) Im Auftrag einer jPdöR tätig zu sein, bedeutet, aufgrund eines förmlichen Bestellungsakts nach außen als Vertreter, beispielsweise im Aufsichtsrat einer kommunalen Gesellschaft, für eine jPdöR aufzutreten. (2) Die Einkommensteuerbefreiung für diese Tätigkeit hat keine weiteren Voraussetzungen.