Finanzgerichts-Info

Werbungskostenermittlung: Erste Tätigkeitsstätte eines Piloten

FG Nürnberg vom 06.12.2023, 8 K 672/22, EFG 2024, 771, rkr.

Inhalt

Das FG Nürnberg hat einen sog. Pilotenfall entschieden. Ein Pilot erbringt im Betriebsgebäude der Fluggesellschaft am Flughafen zumindest in geringem Umfang Tätigkeiten, die er als Verkehrsflugzeugführer arbeitsvertraglich schuldet, wenn er sich dort in das Computersystem des Arbeitgebers einloggt, sich mit Co-Piloten und der Kabinen-Crew trifft, ggf. ein kurzes Briefing-Gespräch führt und zum Flugzeug fährt. Er hat dort – in diesem Betriebsgebäude – seine erste Tätigkeitsstätte. Die Fahrten von der Wohnung bzw. einem außerhäuslichen Arbeitszimmer zum Flughafen sind somit nur mit der einfachen Strecke, d. h. mit der Entfernungspauschale als Werbungskosten anzusetzen.