Rechtsprechungs-Info

Tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe: Ablehnung bei Überlassung gefährlicher Abfälle

BFH vom 18.04.2024, V R 7/22, BStBl. II 2025, 60; Rechtsprechungsaufhebung: FG München vom 27.04.2022, 3 K 843/19, nrkr.

Inhalt

Der BFH hat bei Entsorgungsleistungen für gefährliche Abfälle, deren Entsorgung gesetzlich angeordnet ist, die Übergabe der Abfälle nicht als Lieferung und damit nicht als erhöhenden Wertfaktor eines tauschähnlichen Umsatzes erkannt.