Die gewinnneutrale Realteilung einer Personengesellschaft kann auch beim Ausscheiden eines Gesellschafters vorliegen, wenn sie von den verbliebenen Gesellschaftern fortgesetzt wird.
Zivilprozesskosten sind nur noch (einschränkend) als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, wenn der Prozess existenziell wichtige Bereiche oder den Kernbereich menschlichen Lebens berührt.
Die Umsatzsteuerbefreiung umfasst auch die Vermietung möblierter Räume oder Gebäude, wenn es sich um eine auf Dauer angelegte und nicht um eine kurzfristige Überlassung handelt.
Bei einer Veräußerung des Mitunternehmeranteils, der aus einer formge-wechselten GmbH hervorging, können Anschaffungskosten auf die GmbH-Beteiligung, die beim Formwechsel zu einem Übernahmeverlust geführt haben, nicht vom Veräußerungsergebnis abgezogen werden.
Versicherungsleistungen, die für die Beseitigung von Schäden im Haushalt gezahlt werden, mindern die berücksichtigungsfähigen Aufwendungen für haushaltsnahe Handwerkerleistungen.
Die Konzernklausel ist auf konzerninterne Erwerbe unter Beteiligung der Konzernspitze erweitert worden. Zudem sind auch Personenhandelsgesellschaften oder vergleichbare ausländische Personenhandelsgesellschaften als Konzernspitze zugelassen worden.
Der Abzug von Fahrtkosten zu einem Vermietungsobjekt ist auf die Entfernungspauschale beschränkt, wenn sich an dem Objekt der ortsgebundene Mittelpunkt der dauerhaften und auf Überschusserzielung angelegten Vermietungstätigkeit befindet.
Der vorherigen Einbringung der Anteile an einer Mitunternehmerschaft in andere Personengesellschaften steht einer Realteilung der Mitunternehmerschaft mit Buchwertfortführung nicht entgegen, wenn an den anderen Personengesellschaften vermögensmäßig nur die Personen beteiligt sind, die zuvor auch
Auch beim qualifizierten Anteilstausch werden Begrenzungen für die Gewährung sonstiger Gegenleistungen eingeführt. Dabei erfährt die Gewährung von sonstigen Gegenleistungen bei der Buchwerteinbringung eine Beschränkung auf die Anschaffungskosten der eingebrachten GmbH-Beteiligung.
Die Betragsbegrenzung für eine Hinzurechnung in Höhe von 100.000 € ist im Fall einer negativen Summe der hinzuzurechnenden Finanzierungsanteile nicht spiegelbildlich anzuwenden.
Die unterschiedliche Auswirkung bei der Wirtschaftsgutübertragung aus dem Privat- in das Betriebsvermögen im Rahmen einer unentgeltlichen Einlage oder einer entgeltlichen Einbringung sind in der Gestaltungsberatung nutzbar.
Die unterschiedliche Auswirkung bei der Wirtschaftsgutübertragung aus dem Privat- in das Betriebsvermögen im Rahmen einer unentgeltlichen Einlage oder einer entgeltlichen Einbringung sind in der Gestaltungsberatung nutzbar.
Der Wert der sonstigen Gegenleistung bei der Einbringung in eine Kapitalgesellschaft ist durch eine (1) relative Grenze und (2) eine absolute Grenze begrenzt worden.
Für die Erstellung einer ordnungsgemäßen Buchführung und in der Gestaltungsberatung ist es notwendig, aus dem zivilrechtlich wirksamen Gesellschaftsvertrag das anzuwendende Kontenmodell für die Abgrenzung für Eigenkapital und Fremdkapital ableiten zu können.
Auch für die Einbringung in eine Personengesellschaft werden wertmäßig begrenzte sonstige Gegenleistungen für zulässig erklärt. Damit werden auch gleichzeitig erstmals sonstige Gegenleistungen bei der Einbringung eine Personengesellschaft gesetzlich ausdrücklich zugelassen.
Die Gesellschaftereigenkapital- und die Gesellschafterdarlehenskonten bedürfen klarer Abgrenzungen, um steuerrechtlich ihre angestrebte Wirkung zu entfalten.
Bei einem unveränderten Beteiligungsverhältnis im Zusammenhang mit übertragenen Wirtschaftsgütern zwischen Sonderbetriebsvermögen und Gesamthandsvermögen kommt es bei einer anschließenden Veräußerung nicht zu einem rückwirkenden Teilwertansatz, obwohl die Veräußerung innerhalb de
Beiträge für Risikolebensversicherungen, welche der Absicherung von Darlehen dienen, die zur Finanzierung der Anschaffungskosten eines Vermietungsobjektes aufgenommen werden, sind auch dann nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus VuV zu berücksichtigen, wenn der Versicherungsvertragsabsch