Durch Nutzung des lohnsteuerpauschalierten Erhöhungsbetrages der Verpflegungspauschalen kann u. U. eine betriebliche Pkw-Gestellung für Privatfahrten und Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte steuer- und sozialversicherungsoptimiert erfolgen.
Schönheitsreparaturen in verschiedenen Wohnungen eines Mehrfamilienhauses, die in einem engen räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit anderen umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen stehen, rechnen zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten.
Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die durch „gesetzlichen oder behördlichen Zwang“ entstehen, sind in die 15 %-Grenze additiv einzubeziehen.
Die Voraussetzungen einer nicht umsatzsteuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen (GiG) liegt nicht vor, wenn der (bisherige) Pächter einer Gaststätte lediglich ihm gehörende Teile des Inventars einer Gaststätte veräußert und der Erwerber den Gaststättenbetrieb sowie das übrige Inventar durch eine
Aufmerksamkeiten aus persönlichem Anlass des Zuwendungsempfängers werden nicht in die Bemessungsgrundlage zur Pauschalsteuer für Sachzuwendungen einbezogen.
Wird ein Selbstständiger stets in denselben Räumen des Kunden tätig, sind die Fahrten dorthin nur im Rahmen der Entfernungspauschale als Betriebsausgaben berücksichtigungsfähig.
Der einzige verbleibende Gesellschafter einer grundbesitzenden GmbH verwirklicht eine Anteilsvereinigung auch dann, wenn nicht er selbst, sondern die GmbH den Geschäftsanteil des anderen Gesellschafters kauft.
Die Gründung einer gewerblich geprägten Vorrats-Personengesellschaft vermutet (automatisiert), dass sie später eine wirtschaftliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht aufnimmt.
Die Finanzverwaltung äußert sich zur Umsatzsteuerberichtigung wegen Uneinbringlichkeit aufgrund eines Sicherungseinbehalts. Damit wird die ergangene BFH-Rechtsprechung angewendet.
Ärztlich verordnete Diätverpflegungen unterliegen nicht dem gesetzlichen Abzugsverbot für Diätverpflegungen im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen.
Der übernehmende Rechtsträger ist an die aufgestellte umwandlungssteuerrechtliche Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers derart eng gebunden, dass sämtliche ausgewiesenen Wirtschaftsgüter zu übernehmen sind.
Überschreiten Ärzte in ihrer Verordnungspraxis die für sie bestehenden Richtgrößenvolumen um mehr als 25 % und sind sie grundsätzlich zur Erstattung des sich daraus ergebenden Honorarmehraufwandes verpflichtet, sind sie berechtigt, eine Rückstellung für diese Erstattungsforderung zu passivieren.
Bei einer GmbH-Beteiligungsveräußerung gegen wiederkehrende Leibrente unter Nutzung der Zuflussbesteuerung (Wahlrechtsausübung) richtet sich die Besteuerung der Leibrente nach dem im Zeitpunkt des Zuflusses geltenden Rechts.