Gesetzesänderungen

Begrenzungen der sonstigen Gegenleistungen bei Einbringungen in eine Kapitalgesellschaft

Steueränderungsgesetz 2015 [StÄndG 2015] vom 2.11.2015, BGBl. I 2015, 1834; Hielscher in „Wesentliche Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung zum Jahreswechsel 2015/16“, BC 2015, 564; Bolik/Kindler in „Das Steueränderungsgesetz 2015“, StuB 2015, 811; Ritzer/Stangl in „Geplante Änderungen im Konzernsteuerrecht durch das ProErklUmsG“, DStR 2015, 849; Ott in „Sonstige Gegenleistungen bei Einbringungen nach den §§ 20 und 21 UmwStG“, StuB 2015, 585; Ott in „Sonstige Gegenleistungen bei Einbringungen nach den §§ 20, 21 und 24 UmwStG“, StuB 2015, 909; Rödder in „Zur geplanten Neuregelung für andere Gegenleistungen bei Einbringungen in Kapitalgesellschaften“, Ubg 2015, 329; Bilitewski/Heinemann in „Die Beschränkung der „sonstigen Gegenleistungen“ in Einbringungsfällen nach dem Entwurf der Bundesregierung zum ProtErklUmsG vom 27.03.2015“, Ubg 2015, 513; Weiss in „Einbringungen nach §§ 20 ff. UmwStG n. F.“, SteuerStud 2016, 26
Inhalt

Der Wert der sonstigen Gegenleistung bei der Einbringung in eine Kapitalgesellschaft ist durch eine (1) relative Grenze und (2) eine absolute Grenze begrenzt worden.

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