Für die Bewertung der geldwerten Vorteile galten bisher die Sachbezugswerte für freie Verpflegung, Unterkunft und Wohnung nach den Sätzen per 1.1.2015.
Umsatzsteuerrechtlich bleibt es für den Vorsteuerabzug bei einer Betriebsveranstaltung bei der 110 €-Freigrenze je Arbeitnehmer und je Betriebsveranstaltung.
Bei der Ermittlung der Summe der hinzuzurechnenden Finanzierungsanteile ist auch ein Verlustanteil des stillen Gesellschafters zu berücksichtigen, soweit dieser Verlustanteil den Verlust aus Gewerbebetrieb gemindert hat.
Auf die Funktionsbezeichnung wird zukünftig verzichtet. Ergänzend dazu wird die vorzeitige Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen vor Ablauf der Investitionsfrist gesetzlich ausdrücklich für zulässig erklärt.
Wird das negative Eigenkapital des eingebrachten Einzelunternehmens zuzüglich des Nennkapitals des Kommanditisten (Pflichteinlage) auf einem Darlehenskonto verbucht, begründet dies einen Zahlungsanspruch der Personengesellschaft gegen den Kommanditisten, der nicht der Beschränkung der Haftung auf
Die Jahreswertgrenze für geringen Jahresarbeitslohn, welcher zur Befreiung von der Abgabeverpflichtung einer Einkommensteuererklärung herangezogen wird, ist angehoben worden.
Die tätigkeitsbezogene und rechtsformneutrale Befreiung einer Betriebskapitalgesellschaft von der Gewerbesteuer erstreckt sich bei einer Betriebsaufspaltung auch auf die Vermietungs- oder Verpachtungstätigkeit der Besitzpersonengesellschaft.
Stehen Schuldzinsen in einem hinreichend engen und deutlich erkennbaren Zusammenhang mit der Anschaffung von Anlagevermögen, so sind diese vollständig abzugsfähig. Die Beschränkung für nichtabzugsfähige betriebliche Schuldzinsen - sog. Überentnahmeregelung - ist ausgeschlossen.
Der körperschaftsteuerfreie Veräußerungsgewinn beim Verkauf von KapGes-Anteilen bezieht sich auf einen um etwaige Veräußerungskosten gekürzten Nettobetrag.
Erzielt ein Steuerpflichtiger der Abgeltungsteuer unterliegende Kapitaleinkünfte, werden diese mangels Einbeziehung in die Summe der Einkünfte, bei der Berechnung des Altersentlastungsbetrages nicht berücksichtigt.
Der BFH stellt klar, dass neben der (ungekürzten) Entfernungspauschale lediglich der über die Entfernung zwischen Wohnung und (erster) Betriebsstätte hinausgehende Mehrweg in Höhe der tatsächlich entstandenen Aufwendungen berücksichtigt werden kann.
Bei der sog. 15 %-Grenze der anschaffungsnahen Herstellungskosten soll aufgrund der ausdrücklichen Wortwahl von dem „Gebäude“ als Bezugsgröße ausgegangen werden. Eine Ausnahme besteht nur, wenn mehrere Eigentumswohnungen (WEG) vorliegen.