Als Folgeänderungen zu den Tarifänderungen sind die Arbeitslohngrenzen, bei denen eine Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung eintritt, anzupassen.
Durch das BilRUG werden handelsrechtliche Vorgaben zur Festlegung des Abschreibungszeitraums (Nutzungsdauer) sowohl für selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände als auch für entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte eingeführt.
Das Wahlrecht des Arbeitgebers, die Lohnsteuer für geldwerte Vorteile der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu pauschalieren, wird durch die Anmeldung der mit einem Pauschsteuersatz erhobenen Lohnsteuer ausgeübt.
Die Finanzverwaltung ändert ihre Auffassung hinsichtlich der Blockheizkraftwerke insoweit, dass diese grundsätzlich einen wesentlichen Gebäudebestandteil darstellen. Dies gilt nicht für Blockheizkraftwerke, die unmittelbar dem Gewerbe dienen (Betriebsvorrichtungen).
Für die Bewertung der geldwerten Vorteile galten bisher die Sachbezugswerte für freie Verpflegung, Unterkunft und Wohnung nach den Sätzen per 1.1.2015.
Umsatzsteuerrechtlich bleibt es für den Vorsteuerabzug bei einer Betriebsveranstaltung bei der 110 €-Freigrenze je Arbeitnehmer und je Betriebsveranstaltung.
Bei der Ermittlung der Summe der hinzuzurechnenden Finanzierungsanteile ist auch ein Verlustanteil des stillen Gesellschafters zu berücksichtigen, soweit dieser Verlustanteil den Verlust aus Gewerbebetrieb gemindert hat.
Auf die Funktionsbezeichnung wird zukünftig verzichtet. Ergänzend dazu wird die vorzeitige Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen vor Ablauf der Investitionsfrist gesetzlich ausdrücklich für zulässig erklärt.