Gesetzesänderungen

Begrenzungen der sonstigen Gegenleistungen beim (qualifizierten) Anteilstausch

Steueränderungsgesetz 2015 [StÄndG 2015], BGBl. I 2015, 1834; Hielscher in „Wesentliche Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung zum Jahreswechsel 2015/16“, BC 2015, 564; Bolik/Kindler in „Das Steueränderungsgesetz 2015“, StuB 2015, 811; Ritzer/Stangl in „Geplante Änderungen im Konzernsteuerrecht durch das ProErklUmsG“, DStR 2015, 849; Ott in „Sonstige Gegenleistungen bei Einbringungen nach den §§ 20, 21 und 24 UmwStG“, StuB 2015, 909; Ritzer/Stangl in „Geplante Änderungen im Konzernsteuerrecht durch das ProtErklUmsG“, DStR 2015, 849; Bilitewski/Heinemann in „Die Beschränkung der „sonstigen Gegenleistungen“ in Einbringungsfällen nach dem Entwurf der Bundesregierung zum ProtErklUmsG vom 27.03.2015“, Ubg 2015, 513; Weiss in „Einbringungen nach §§ 20 ff. UmwStG n. F.“, SteuerStud 2016, 26
Inhalt

Auch beim qualifizierten Anteilstausch werden Begrenzungen für die Gewährung sonstiger Gegenleistungen eingeführt. Dabei erfährt die Gewährung von sonstigen Gegenleistungen bei der Buchwerteinbringung eine Beschränkung auf die Anschaffungskosten der eingebrachten GmbH-Beteiligung.

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