FG Münster vom 6.4.2016, 13 K 136/15 E, Pressemitteilung vom 1.6.2016
Inhalt
Versicherungsleistungen, die für die Beseitigung von Schäden im Haushalt gezahlt werden, mindern die berücksichtigungsfähigen Aufwendungen für haushaltsnahe Handwerkerleistungen.